EFFIS HÜPFBURGEN
 
Wir bringen den Spaß zu euch!

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Effis Hüpfburgen 3451 Michelhausen
1. Allgemeines: Die Fa. Effis Hüpfburgen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
Die Hüpfburgen entsprechen den österreichischen Sicherheitsbestimmungen.
2. Allgemeine Bestimmungen:
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen des Unternehmens, auch an anderen Orten. Jeder Kunde wurde auf die AGB hingewiesen, die per Angebot (E Mail) übermittelt wurden. Weiters sind diese auch auf unserer Homepage ersichtlich. Diese sind Bestandteil aller unserer Verträge.
3. Geltungsbereich: Verträge der Fa. Effis Hüpfburgen (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Gegenbestätigung des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich (schriftlich) anerkannt wurden.
4. Zustandekommen des Vertrages:
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage durch ein Angebot mitgeteilt wird. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Tagestarif wird pro Kalendertag verrechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Verträge kommen nur durch schriftliche Angebotsbestätigung (Unterschrift) zu Stande.
5. Preise/ Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise sind inklusive Aufbau und Abbau der Hüpfburg, zuzüglich Lieferung und Betreuung. Die Lieferung 10 km vom Geschäftsstandort ist kostenlos, danach fallen € 0,60,- pro gefahren km an. Wenn nicht anders vereinbart. Die Lieferkosten werden im Angebot festgehalten.
Sämtliche Preise verstehen sich Netto ( umsatzsteuerbefreit Kleinunternehmer gem. §6 Abs. 1 Z 27 UstG) und sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Die Bezahlung erfolgt entweder bei Lieferung in bar, wir bitten die Summe passend bereit zu haben oder mittels Überweisung, die Rechnung wird per Mail nach der Buchung zugesandt. Dazu sind eine Unterschrift und eine Mailadresse am Lieferschein vor Ort von Nöten.
6. Hüpfburgverleih Allgemeines:
* Haftung:
Die Haftung liegt ab den Zeitpunkt der Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beim Mieter. Die Fa Effis Hüpfburgen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und Schäden an der Hüpfburg.
Eltern haften für ihre Kinder.
*Schäden:
Sollten Schäden an der Hüpfburg entstehen, muss der Mieter für die Schäden aufkommen. Jeder Schaden muss unverzüglich den Vermieter gemeldet werden.
Bei Nichtbekanntgabe von Schäden, die ein Weitervermieten verhindern könnten, werden die daraus entstehenden Kosten dem verantwortlichen Mieter in Rechnung gestellt.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Mietgegenstandes, muss der Mieter für den Ersatz aufkommen.
Bei Schlechtwetter (Sturm, Gewitter) ist die Hüpfburg außer Betrieb zu nehmen.
Stellt der Mieter Fehler bei der Standsicherheit der Hüpfburg fest, ist der Vermieter sofort zu verständigen und die Hüpfburg muss außer Betrieb genommen werden.
Das Gebläse darf nicht umfallen, da sonst Schmutz in die Hüpfburg gelangt. Sollte dies passieren wird die Reinigung in Rechnung gestellt.
*Benutzung:
 Der Mieter ist verpflichtet die Benutzerregeln einzuhalten. Die Benutzerregeln werden jeden Mieter ausgehändigt.
 Luftburg immer ohne Schuhe betreten, Schmuckstücke aus Sicherheitsgründen ablegen.
 In der Luftburg sind Speisen und Getränke, Sand/Erde/Steine sowie Konfetti und dergleichen verboten.
 Spielzeug und spitze Stöcke, sowie diverse Gegenstände dürfen niemals in die Luftburg gelangen.
 Die zugelassene Kindermenge/Altersbeschränkung niemals überschreiten! KEINE ERWACHSENE!!! Ausgenommen Rubrik Erwachsenenluftburg.
 Das Hinaufklettern der Luftburgwände und des Luftburgdaches sowie springen in die Sicherheitsnetze ist nicht gestattet.
 Das SITZEN auf den oberen Luftburgbegrenzungen/Wänden sowie des Luftburgdaches ist strengstens untersagt und führt zu Schäden und Verletzungen.
 Das Gebläse darf nicht umfallen, da sonst keine Luft, sondern viel Schmutz ins Gebläse und innen in die Luftburg gelangt! Bitte regelmäßig auf Standfestigkeit prüfen! Luftburg NICHT unter Wasser setzten (z.B. bei Hitze)
 Das Hinunterziehen der Netze und der oberen Lufburgbegrenzungen ist verboten.
 Eltern haben Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder und mutwillige Beschädigungen an der Luftburg.
 Bei Wind muss die Hüpfburg außer Betrieb genommen werden.
*Aufbau:
Sie buchen die Fa. Effis Hüpfburgen immer mit Aufbau und Abbau der Hüpfburg. Vom Mieter muss eine Person für Aufbau, Abbau und Unterweisung zu Verfügung gestellt werden.
Es muss eine Möglichkeit gegeben sein, die Hüpfburg ausreichend zu sichern.
Es muss ein Stromanschluss in der unmittelbaren Nähe vorhanden sein bzw. ein Verlängerungskabel am Platz bereit liegen.
Bei der Lieferung ist die Abholzeit zu vereinbaren. Bei Abholung, wird die Hüpfburg noch einmal aufgeblasen und auf Schäden und Nässe kontrolliert.
7. Unsere Angebote sind freibleibend:
Bis zur schriftlichen Bestätigung der Vereinbarung behalten wir uns das Recht vor den Mietgegenstand anderwärtig zu vermieten. Alle Vereinbarungen werden erst mit gegenzeichnen und Rücksendung der Vereinbarung gültig.
8. Rücktritt:
Bei Schlechtwetter am gebuchten Tag vor Lieferung ist der Rücktritt kostenlos. Falls ein Rücktritt des Vertrages aus anderen Gründen erwünscht wird, fallen für den Mieter bis 7 Tage vor Termin keine Extrakosten an.
3 bis 6 Tage vor Termin 50% Stornokosten
0 bis 2 Tage vor Termin 100% Stornokosten
9. Verschmutzung/Nässe:
Wir Bitten Sie, die Eventmodule nach Benützung in sauberem und trockenem Zustand an uns zurückzugeben.
Bei Verschmutzung und Nässe der Hüpfburg wird eine Reinigungsgebühr zwischen 80,- und 200,- Euro verrechnet.
Für die Reinigung von Zubehör (Gebläse, Fallschutzmatten) werden 5,- Euro verrechnet.
10. Schadenersatz und Aufsichtspflicht:
Die angeführten Preise verstehen sich, wenn sich nicht anders angegeben, pro Tag. In diesem Betrag ist bereit eine Haftpflicht-Versicherung inkludiert, welche Schäden abdeckt, die durch ein schadhaftes Produkt verursacht wurden. Für Sach- oder Personenschäden, die durch mangelhafte Aufsicht durch den Betreiber oder Aufsichtspersonen (Eltern, etc.) der Benützer, sowie bei Nichtbeachten der Bedienungsanleitungen und grober Fahrlässigkeit entstehen, haftet zur Gänze der Betreiber (Mieter).
Die Aufsicht beginnt bereits mit dem Aufbau und endet nach dem Abbau. Sorgen Sie dafür, dass niemand die Hüpfburg betritt, solange sie noch nicht fertig aufgebaut ist. Vor dem Abbau muss sichergestellt sein, dass sich keine Personen mehr in der Hüpfburg befindet.
Bei Personenschaden während der Mietzeit übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Die übergebenen Benutzerregeln und die Aufsichtspflicht muss eingehalten werden.
11. Mietvarianten:
1. Die Fa. Effis Hüpfburgen liefern die Hüpfburg, bauen sie fachgemäß auf und ab.
2. Sie mieten die Hüpfburg für ihre Veranstaltung mit Betreuung bis max. 6 Stunden.
12. Mahnkosten und Inkassospesen:
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung es eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzt, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütung ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung eine Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von €3,63 zu bezahlen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ist ausschließlich örtlich zuständige.
14. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Mietvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtete, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls Sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Bei Fragen sind wir gerne unter unseren Geschäftszeiten erreichbar!
Effenberger Alexander Telefonnummer: 0676/3478808